Beratung im Steuerstrafverfahren

Die Eröffnung eines Steuerstrafverfahrens bringt für fast jeden Mandanten hohe psychische Belastungen mit sich und stellt in wirtschaftlicher, beruflicher und persönlicher Hinsicht eine Ausnahmesituation für ihn dar.

Angesichts der umfangreichen Machtbefugnisse der Steuerfahndung ist gerade im Steuerstrafverfahren anwaltliche Unterstützung angezeigt.

Da die Höhe der strafrechtlichen Sanktion ganz erheblich von der Höhe der (angeblich) hinterzogenen Steuern abhängt, gilt es, sowohl im Steuerstrafverfahren als auch im parallel verlaufenden Besteue-rungsverfahren die Rechte des Mandanten in vollem Umfang auszuschöpfen.

Dabei ist die enge Zusammenarbeit von Steuerberater und Rechtsan-walt die Grundlage, um beste (steuerliche und strafrechtliche) Ergeb-nisse für den Mandanten zu erzielen. Gleichzeitig wird dadurch auch eventuellen strafrechtlichen Risiken des Steuerberaters effektiv begegnet.   

 

Meine Leistungsangebote

  • Beratung bei der Erstellung "hieb- und stichfester" Selbstanzeigen

 

  • Vertretung des Mandanten gegenüber der Steuerfahndung bzw. Straf- und Bußgeldstelle des Finanzamts und ggf. im Strafprozess

 

  • ggf. Abschluss tatsächlicher Verständigungen mit dem Finanzamt im Besteuerungs- und im Strafverfahren.

Auch hier arbeite ich eng mit den Steuerberater meiner Mandanten zusammen, denn ich übernehme nicht die laufende steuerliche Beratung.