Beratung in finanzgerichtlichen Verfahren

Fast alle Steuerberater scheuen Klagen vor dem Finanzgericht -oft zu Recht- aus zwei Gründen: Zum einen dauert ein Finanzprozess von der Klageerhebung bis zur Entscheidung im Durchschnitt 18 Monate. In der Steuerberatung besteht dagegen ein großes Bedürfnis nach einer schnellen Regelung eines Problems.

Zum anderen ist die Erfolgsaussicht einer Klage in vielen Fällen nicht absehbar. Die Binsenweisheit "auf hoher See und vor Gericht sind wir allein in Gottes Hand" bewahrheitet sich insbesondere im Finanzpro-zess. Zudem sind Gerichtsverfahren mit ihren besonderen Formalien und Schwierigkeiten nicht das tägliche Brot des Steuerberaters.

 

Gleichwohl ist die Klage vor dem Finanzgericht (in Ausnahmefällen) zur Durchsetzung der Rechte des Mandanten unverzichtbar.

 

Mein Leistungsangebot

  • Prozessvertretung vor allen Finanzgerichten und
    vor dem BFH
  • Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz
    (§ 69 FGO und § 114 FGO)

 

Dabei arbeite ich eng mit den Steuerberatern meiner Mandanten zusammen, denn ich übernehme nicht die laufende steuerliche Beratung.