Sehr geehrte Kollegen!

Als ehemaliger AO- und Rechtsreferent an einer OFD und stellv. Vorsteher eines Finanzamts bin ich Ihr Spezialist für die Bereiche

 

  • Abgabenordnung (AO)
  • Klagen vor Finanzgerichten (FGO) 
  • Steuerstrafrecht

 

Wir Steuerberater sind als Organ der Steuerrechtspflege verpflichtet, die Rechte unserer Mandanten effektiv und effizient gegenüber dem Finanzamt durchzusetzen.

 

Dabei leiste ich Ihnen in allen Steuerverfahren, vor dem Finanzgericht oder dem BFH, in Steuerstrafverfahren und bei sonstigen juristischen Problemen kompetente Hilfestellung.

 

Ich übernehme nicht die laufende steuerliche Beratung und arbeite immer eng mit Ihnen zusammen.

 

Ihr

Thomas Große